Leistungen
In Familien mit unternehmerischem Vermögen ist eine Scheidung nicht mehr ausschließlich eine familienrechtliche Angelegenheit. Sie wird zu einer gesellschaftsrechtlichen Frage. Sind die Ehegatten Gesellschafter desselben Unternehmens, wurden die Geschäftsanteile während der Ehe erworben, oder erfasst der Güterstand die Erträge der Beteiligung, so umfasst die Trennung auch die Unternehmensbewertung, den Bewertungsstichtag und häufig den Eintritt eines ehemaligen Ehegatten in die Gesellschafterstruktur oder die Notwendigkeit, ihn auszuzahlen.
Ein großer Teil dieser Streitigkeiten wäre vermeidbar. Ehevertrag (pacto antenupcial), Partnerschaftsvertrag für die stabile Lebensgemeinschaft (união estável) und gesellschaftsvertragliche Klauseln für den Fall der Scheidung eines Gesellschafters sind in Brasilien wenig genutzte Instrumente – meist, weil sie in dem Moment, in dem sie besprochen werden sollten, als unpassend empfunden werden.
Ist ein Unternehmen betroffen, führen wir die familienrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Diskussion integriert. Die praktische Frage ist nicht nur, welchen Wert die Beteiligung hat, sondern was mit ihr geschieht: Eintritt des ehemaligen Ehegatten in die Gesellschaft, Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (apuração de haveres), Ratenzahlung oder Ausgleich mit anderen Vermögenswerten. Jede Alternative hat unterschiedliche steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen, und die Entscheidung muss vor und nicht erst während der Vermögensauseinandersetzung getroffen werden.
In Angelegenheiten, die Kinder betreffen, verfolgen wir den Grundsatz, die Konfliktintensität zu verringern, soweit dies mit dem Schutz des Kindes vereinbar ist. Eine gut ausgearbeitete Umgangsvereinbarung hat Bestand; eine gerichtliche Anordnung in einem konfliktbelasteten Umfeld führt erfahrungsgemäß innerhalb weniger Monate erneut vor Gericht.
Erfordert der Fall eine Unternehmensbewertung oder ein betriebswirtschaftliches Gutachten, ziehen wir die erforderlichen Kooperationspartner in das Projektteam hinzu.
Erbrecht und Nachlassplanung · Gesellschaftsrecht und Unternehmensverträge · Schiedsverfahren und Prozessführung
Zur Erörterung eines konkreten Anliegens kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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