Leistungen

Schiedsverfahren und Prozessführung

Institutionelle Schiedsverfahren, Zivil- und Unternehmensprozesse, Eilmaßnahmen und Vollstreckung von Entscheidungen.

Unternehmensrechtsstreitigkeiten werden selten in der Sache selbst entschieden. Entschieden wird vorher: bei der Wahl des Gerichtsstands, bei der Gewährung oder Versagung einer Eilmaßnahme, bei der Erhebung eines Sachverständigenbeweises, bei der Frage, ob am Ende noch Vermögen vorhanden ist. Eine schlecht formulierte Schiedsklausel kann zwei Jahre Diskussion über die Zuständigkeit kosten, bevor überhaupt eine materielle Frage geprüft wird.

Auch die Wahl zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit erfolgt nicht automatisch. Das Schiedsverfahren bietet fachkundige Entscheidungsträger, Vertraulichkeit und eine planbare Verfahrensdauer, jedoch bei hohen Anfangskosten und ohne Rechtsmittel in der Sache. Die staatliche Gerichtsbarkeit bietet geringere Kosten und ein umfassendes Rechtsmittelsystem, dafür eine unvorhersehbare Verfahrensdauer. Die Entscheidung hängt vom Streitwert, von der Dringlichkeit, von der fachlichen Komplexität und vor allem davon ab, wer voraussichtlich als Kläger auftreten wird.

Wen wir beraten

  • Unternehmen in Vertragsstreitigkeiten von erheblichem Wert oder erheblicher Komplexität
  • Parteien in gesellschaftsrechtlichen Konflikten, in Verfahren zur Auflösung, zum Ausschluss von Gesellschaftern und zur Haftung
  • Gläubiger bei der Beitreibung und Vollstreckung besicherter Forderungen
  • Parteien einer Schiedsklausel, bei der Einleitung oder der Verteidigung in einem Schiedsverfahren
  • Vertragspartner der öffentlichen Verwaltung, in Schiedsverfahren aus Verwaltungsverträgen
  • Parteien, die einen Schiedsspruch anfechten oder sich dessen Vollstreckung widersetzen wollen

Wie wir arbeiten

Wir legen die Strategie anhand einer zu Beginn eines Falls ungewöhnlichen Frage fest: Wo wird sich das Vermögen am Tag der Vollstreckung befinden? Diese Antwort ordnet alles Weitere neu — die Zweckmäßigkeit einer einstweiligen Sicherungsmaßnahme, den Nutzen einer vorläufigen Vermögensbeschlagnahme (arresto), den Wert einer frühzeitigen Einigung und die Entscheidung zwischen Prozessführung und Verhandlung selbst.

Im Schiedsverfahren sind wir von der Abfassung der Schiedsklausel — dem Zeitpunkt, an dem Schiedsinstitution, Sitz, Anzahl der Schiedsrichter, Verfahrenssprache und Entscheidungskriterium festgelegt werden — bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs tätig. Die Formulierung dieser Klausel, die üblicherweise in Eile zum Abschluss einer Verhandlung erfolgt, bestimmt Kosten und Dauer eines etwaigen künftigen Konflikts.

Mittelgroße und große Rechtsstreitigkeiten werden selten in einem einzigen Gerichtsbezirk entschieden. Unser Netzwerk von Partneranwälten in Paraná, São Paulo, Santa Catarina und im Distrito Federal ermöglicht es, mehrere Fronten gleichzeitig zu führen, ohne die Strategie zu zersplittern, die weiterhin einheitlich koordiniert wird.

Schiedsverfahren unter Beteiligung der öffentlichen Verwaltung, die durch Art. 1, § 1 des Gesetzes Nr. 9.307/1996 nach der Reform durch das Gesetz Nr. 13.129/2015 ausdrücklich zugelassen sind, bilden einen eigenen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei, der gemeinsam mit dem Bereich Verwaltungsrecht bearbeitet wird.

Leistungsspektrum

  • Abfassung und Prüfung von Schiedsklauseln und Schiedsvereinbarungen
  • Einleitung von und Verteidigung in Schiedsverfahren vor institutionellen Schiedskammern
  • Schiedsverfahren aus Verwaltungsverträgen und mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen
  • Vorschiedsgerichtliche Sicherungsmaßnahmen und Eilmaßnahmen (Art. 22-A des Gesetzes Nr. 9.307/1996)
  • Vollstreckung von Schiedssprüchen und Aufhebungsklagen (Artt. 32 und 33 des Gesetzes Nr. 9.307/1996)
  • Zivil- und Unternehmensprozesse in erster und zweiter Instanz
  • Rechtsmittel an die Obergerichte (STJ/STF)
  • Vorläufige Eil- und Evidenzmaßnahmen (Artt. 294 bis 311 der brasilianischen Zivilprozessordnung, CPC)
  • Vollstreckung außergerichtlicher Titel und Urteilsvollstreckung
  • Verfahren zur Durchbrechung der Haftungsbeschränkung juristischer Personen (Artt. 133 bis 137 CPC)
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten: Teilauflösung, Ausschluss von Gesellschaftern und Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Mediation und strukturierte Verhandlung von Unternehmenskonflikten

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Gesellschaftsrecht und Unternehmensverträge · Mergers & Acquisitions · Gerichtliche Sanierung und Insolvenz · Hafen- und Wasserstraßenrecht

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