Leistungen

Gerichtliche Sanierung und Insolvenz

Vertretung von Schuldnern und Gläubigern im gerichtlichen Sanierungsverfahren (recuperação judicial, das brasilianische gerichtlich überwachte Reorganisationsverfahren), im außergerichtlichen Sanierungsverfahren (recuperação extrajudicial) und im Insolvenz-/Konkursverfahren (falência, Liquidation).

Gerät ein Unternehmen in eine Krise, wird Zeit vom Vorteil zum Risiko. Jede Woche ohne Entscheidung mindert den Wert der Vermögenswerte, verknappt die Liquidität und schränkt die verfügbaren Handlungsoptionen ein. Das Gesetz Nr. 11.101/2005 (brasilianisches Insolvenz- und Sanierungsgesetz) hat, insbesondere nach der durch das Gesetz Nr. 14.112/2020 eingeführten Reform, das Instrumentarium erheblich erweitert – vorgerichtliche Schlichtung, außergerichtliches Sanierungsverfahren mit reduziertem Quorum, DIP-Finanzierung, Veräußerung isolierter Produktionseinheiten. Was das Ergebnis in der Praxis bestimmt, ist selten die Wahl des Instruments, sondern der Zeitpunkt, zu dem es gewählt wird.

Auf der anderen Seite stehen Gläubiger vor dem gespiegelten Problem: frühzeitig zu klären, ob die Forderung dem Insolvenzverfahren unterliegt, ob die Sicherheit das Verfahren überlebt und ob eine Verhandlung wirtschaftlich sinnvoller ist als die Zwangsvollstreckung.

Wen wir beraten

  • Unternehmen in finanzieller Schwierigkeit bei der Strukturierung einer außergerichtlichen Restrukturierung oder der Beantragung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens (recuperação judicial, das brasilianische gerichtlich überwachte Reorganisationsverfahren)
  • Einzelgläubiger und Gläubigergruppen bei der Anmeldung und Verteidigung von Forderungen sowie bei der Vertretung in der Gläubigerversammlung und im Gläubigerausschuss
  • Finanzinstitute und Gläubiger mit dinglicher oder fiduziarischer Sicherheit bei der Feststellung der Nichteinbeziehung in das Insolvenzverfahren und bei der Verwertung von Sicherheiten
  • Investoren in Distressed Assets beim Erwerb von Forderungen, Vermögenswerten und isolierten Produktionseinheiten
  • Landwirtschaftliche Erzeuger im gerichtlichen Sanierungsverfahren nach §§ 2 und 3 des Art. 48 des Gesetzes Nr. 11.101/2005
  • Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen in der Krise hinsichtlich ihrer persönlichen Haftung

Wie wir arbeiten

Wir sind seit 2005 auf beiden Seiten des Insolvenzverfahrens tätig und übernehmen zudem, auf gerichtliche Bestellung, die Funktion des Insolvenzverwalters (administrador judicial) – ein Tätigkeitsfeld, das unter Insolvenzverwaltung und gerichtliche Bestellungen beschrieben ist. Diese doppelte Erfahrung prägt unsere Methode: Wer bereits Forderungsprüfungen durchgeführt, Versammlungen geleitet und die Einhaltung von Sanierungsplänen überwacht hat, erkennt frühzeitig, wo ein Plan ins Stocken gerät, welchen Einwand das Gericht voraussichtlich anerkennt und welche Klausel die gerichtliche Bestätigung nicht überstehen wird.

In der Praxis bedeutet dies, zunächst die Verbindlichkeiten zu kartieren, bevor über das Instrument entschieden wird: zu trennen, was dem Insolvenzverfahren unterliegt und was nicht, festzustellen, welche Sicherheiten Art. 49 § 3 standhalten, und erst danach zu bestimmen, ob der Weg über eine bilaterale Verhandlung, ein außergerichtliches Sanierungsverfahren (Art. 161) oder ein gerichtliches Sanierungsverfahren führt.

Insolvenzverfahren erfordern in der Regel ein gleichzeitiges Vorgehen auf mehreren Feldern – arbeitsrechtlich, steuerlich, umweltrechtlich, prozessual – häufig in unterschiedlichen Gerichtsbezirken. Für jeden Fall stellen wir das Projektteam mit Partneranwälten an den jeweiligen Standorten und in den Fachgebieten zusammen, die die Verbindlichkeiten erfordern, wobei die Strategie einheitlich koordiniert bleibt.

Leistungsspektrum

  • Analyse der Verbindlichkeiten und Einordnung der Forderungen nach Gläubigerklassen (Art. 41)
  • Strukturierung bilateraler Restrukturierungen und außergerichtlicher Sanierungsverfahren
  • Erstellung, Verhandlung und Verteidigung des Sanierungsplans im gerichtlichen Sanierungsverfahren (Art. 50)
  • Vertretung in der Gläubigerversammlung und im Gläubigerausschuss
  • Anmeldung, Anfechtung und Klärung von Forderungsdivergenzen
  • Verteidigung von Forderungen mit fiduziarischer Sicherheit, Leasing und auflösend bedingtem Eigentum (Art. 49 § 3)
  • Verwertung von Sicherheiten und forderungssichernde Maßnahmen
  • Strukturierung und Erwerb isolierter Produktionseinheiten (Art. 60 und 141 Abs. II)
  • Strukturierung von DIP-Finanzierungen (Art. 69-A bis 69-F)
  • Erörterung der prozessualen und materiellen Konsolidierung (Art. 69-G bis 69-L)
  • Insolvenzanträge, Verteidigung gegen Insolvenzanträge und Anmeldung im allgemeinen Gläubigerverzeichnis
  • Vorgerichtliche und verfahrensbegleitende Schlichtung und Mediation (Art. 20-A bis 20-D)

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Insolvenzverwaltung und gerichtliche Bestellungen · Gesellschaftsrecht und Unternehmensverträge · Agrarrecht · Schiedsverfahren und Prozessführung

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