Leistungen

Familienrecht

In Familien mit unternehmerischem Vermögen ist eine Scheidung nicht mehr ausschließlich eine familienrechtliche Angelegenheit. Sie wird zu einer gesellschaftsrechtlichen Frage. Sind die Ehegatten Gesellschafter desselben Unternehmens, wurden die Geschäftsanteile während der Ehe erworben, oder erfasst der Güterstand die Erträge der Beteiligung, so umfasst die Trennung auch die Unternehmensbewertung, den Bewertungsstichtag und häufig den Eintritt eines ehemaligen Ehegatten in die Gesellschafterstruktur oder die Notwendigkeit, ihn auszuzahlen.

Ein großer Teil dieser Streitigkeiten wäre vermeidbar. Ehevertrag (pacto antenupcial), Partnerschaftsvertrag für die stabile Lebensgemeinschaft (união estável) und gesellschaftsvertragliche Klauseln für den Fall der Scheidung eines Gesellschafters sind in Brasilien wenig genutzte Instrumente – meist, weil sie in dem Moment, in dem sie besprochen werden sollten, als unpassend empfunden werden.

Wen wir beraten

  • Ehegatten und Lebenspartner in Scheidungsverfahren oder bei Auflösung einer stabilen Lebensgemeinschaft (união estável) mit erheblichem Vermögen
  • Gesellschafter von Familienunternehmen, deren Trennung die Gesellschafterstruktur berührt
  • Paare und Familien, die einen Ehevertrag, einen Partnerschaftsvertrag oder eine Änderung des Güterstands anstreben
  • Eltern und Erziehungsberechtigte in Fragen des Sorgerechts, des Umgangs und des Unterhalts
  • Parteien in Streitfällen über die Anerkennung einer stabilen Lebensgemeinschaft (união estável) und deren vermögensrechtliche Folgen

Wie wir arbeiten

Ist ein Unternehmen betroffen, führen wir die familienrechtliche und die gesellschaftsrechtliche Diskussion integriert. Die praktische Frage ist nicht nur, welchen Wert die Beteiligung hat, sondern was mit ihr geschieht: Eintritt des ehemaligen Ehegatten in die Gesellschaft, Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (apuração de haveres), Ratenzahlung oder Ausgleich mit anderen Vermögenswerten. Jede Alternative hat unterschiedliche steuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen, und die Entscheidung muss vor und nicht erst während der Vermögensauseinandersetzung getroffen werden.

In Angelegenheiten, die Kinder betreffen, verfolgen wir den Grundsatz, die Konfliktintensität zu verringern, soweit dies mit dem Schutz des Kindes vereinbar ist. Eine gut ausgearbeitete Umgangsvereinbarung hat Bestand; eine gerichtliche Anordnung in einem konfliktbelasteten Umfeld führt erfahrungsgemäß innerhalb weniger Monate erneut vor Gericht.

Erfordert der Fall eine Unternehmensbewertung oder ein betriebswirtschaftliches Gutachten, ziehen wir die erforderlichen Kooperationspartner in das Projektteam hinzu.

Leistungsspektrum

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung, gerichtlich und außergerichtlich
  • Anerkennung und Auflösung der stabilen Lebensgemeinschaft (união estável)
  • Vermögensauseinandersetzung und Klärung des Güterstands
  • Auseinandersetzung von Gesellschaftsanteilen und Abfindungsbewertung (apuração de haveres) im familiären Kontext
  • Ehevertrag (pacto antenupcial) und Partnerschaftsvertrag
  • Änderung des Güterstands während bestehender Ehe (Art. 1.639 § 2 des brasilianischen Zivilgesetzbuchs)
  • Unterhalt: Festsetzung, Anpassung, Aufhebung und Vollstreckung
  • Sorgerecht, familiärer Umgang und Fragen des Wohnortwechsels
  • Anerkennung und Anfechtung der Abstammung; Mehrelternschaft (multiparentalidade)
  • Schutzmaßnahmen und Fälle häuslicher Gewalt
  • Entmündigung, Betreuung (curatela) und unterstützte Entscheidungsfindung
  • Vorbeugende familiäre Vermögensplanung

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Erbrecht und Nachlassplanung · Gesellschaftsrecht und Unternehmensverträge · Schiedsverfahren und Prozessführung

Zur Erörterung eines konkreten Anliegens kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

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