Leistungen

Erbrecht und Nachlassplanung

Gerichtliches und außergerichtliches Nachlassverfahren (inventário), Testament, Familienholding und Nachfolge von Gesellschaftsanteilen.

Ein Nachlassverfahren (inventário) ist in der Regel nicht wegen des Vermögens schwierig, sondern wegen der Menschen. Ein Nachlass (espólio) mit Immobilien, Kapitalanlagen und einem Familienunternehmen bringt Erben mit unterschiedlichem Liquiditätsbedarf, unterschiedlichen Erwartungen an die Fortführung des Unternehmens und häufig mit einer schon vor dem Erbfall bestehenden Konfliktgeschichte zusammen. Das Verfahren gibt dieser Uneinigkeit lediglich eine rechtliche Form.

Am heikelsten ist der Fall, in dem der wichtigste Vermögenswert ein Gesellschaftsanteil ist. Solange das Nachlassverfahren nicht abgeschlossen ist, bleibt der Nachlass Gesellschafter, die Ausübung des Stimmrechts hängt vom Konsens unter den Erben ab, und das Unternehmen wird bei wesentlichen Entscheidungen blockiert — mitunter über Jahre, und stets im ungünstigsten Moment.

Wen wir beraten

  • Erben und überlebende Ehegatten bei der Einleitung und Durchführung des Nachlassverfahrens
  • Unternehmerfamilien bei der Nachlassplanung und der Nachfolge in die Gesellschaftskontrolle
  • Inhaber bedeutender Vermögenswerte bei Testament, Schenkung und der Errichtung von Holdingstrukturen
  • Erben in Konfliktsituationen bei Nachtragsauseinandersetzung, Ausgleichung (colação), verschwiegenen Nachlassgegenständen (sonegados) und Anfechtung der Erbauseinandersetzung
  • Lebenspartner und Kinder bei der Anerkennung erbrechtlicher Ansprüche

Wie wir arbeiten

Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, klären wir die gesellschaftsrechtliche Frage vor der Erbauseinandersetzung, nicht danach. Festzulegen, wie der Nachlass sein Stimmrecht ausübt, ob Geschäftsanteile an Erben übertragen oder eine Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (apuração de haveres) vorgenommen wird, und nach welchem Maßstab bewertet wird, verhindert, dass das Unternehmen zur Geisel des Nachlassverfahrens wird. Diese Prüfung hängt zunächst davon ab, was der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Todes eines Gesellschafters vorsieht — eine Klausel, die in den meisten brasilianischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung schlicht nicht existiert.

Der außergerichtliche Weg wurde durch die CNJ-Resolution 571/2024 erweitert, die die CNJ-Resolution 35/2007 änderte und nunmehr auch dann ein notarielles Nachlassverfahren durch öffentliche Urkunde zulässt, wenn ein minderjähriger oder geschäftsunfähiger Erbe beteiligt ist – vorbehaltlich einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft (Ministério Público) – sowie wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Wir prüfen diese Alternative in jedem Fall: Wo sie anwendbar ist, verkürzt sie Dauer und Kosten erheblich.

Bei der lebzeitigen Nachlassplanung folgen wir der umgekehrten Logik zu der, die üblicherweise vertreten wird: Die Ersparnis bei der ITCMD (brasilianische Erbschaft- und Schenkungsteuer) ist eine Folge, kein Ziel. Ziel ist es, zu verhindern, dass die Vermögensübertragung Konflikte, eine Blockade oder den Zwangsverkauf von Vermögenswerten auslöst. Strukturen, die allein aus steuerlichen Gründen errichtet werden, versagen erfahrungsgemäß genau an dem Punkt, den sie schützen sollten.

Nachlässe mit Vermögen in mehr als einem Bundesstaat erfordern ein koordiniertes Vorgehen in unterschiedlichen Gerichtsbezirken (comarcas) — ein Bereich, den wir über unser Netzwerk von Kooperationsanwälten abdecken.

Leistungsspektrum

  • Gerichtliches Nachlass- und Erbauseinandersetzungsverfahren
  • Außergerichtliches Nachlassverfahren und Erbauseinandersetzung durch öffentliche Urkunde (Art. 610 der brasilianischen ZPO (CPC) und CNJ-Resolution 35/2007 in der durch die CNJ-Resolution 571/2024 geänderten Fassung)
  • Vereinfachtes und ordentliches Nachlassverzeichnisverfahren (arrolamento)
  • Öffentliches, verschlossenes und privates Testament
  • Nachlassplanung und Errichtung von Familienholdings
  • Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt sowie mit Klauseln zur Unveräußerlichkeit, Unpfändbarkeit und Gütertrennung (Art. 1.911 des brasilianischen Zivilgesetzbuchs)
  • Nachfolge in Geschäftsanteile und Aktien; gesellschaftsvertragliche Klauseln für den Fall des Todes eines Gesellschafters
  • Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (apuração de haveres) des verstorbenen Gesellschafters
  • Abtretung von Erbrechten
  • Nachtragsauseinandersetzung, Ausgleichung (colação) und Klage wegen verschwiegener Nachlassgegenstände (sonegados)
  • Erbschaftsklage (petição de herança) und Anerkennung einer stabilen Lebensgemeinschaft (união estável) für erbrechtliche Zwecke
  • Anfechtungsklage gegen Erbauseinandersetzung und Testament
  • Planung und Streitfragen zur ITCMD (brasilianische Erbschaft- und Schenkungsteuer)

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Familienrecht · Gesellschaftsrecht und Unternehmensverträge · Agrarrecht · Insolvenzverwaltung und gerichtliche Bestellungen

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