Leistungen
Gesellschaftervereinbarungen, Corporate Governance, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Ausscheiden von Gesellschaftern und Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (apuração de haveres).
Die meisten schwerwiegenden gesellschaftsrechtlichen Konflikte entstehen nicht aus böser Absicht. Sie entstehen aus einem generischen Gesellschaftsvertrag, der unterzeichnet wurde, als die Gesellschaft noch klein war und alle Beteiligten einig waren, und der zehn Jahre später die Fragen nicht mehr beantwortet, auf die es inzwischen ankommt: Wie wird die Beteiligung eines ausscheidenden Gesellschafters bewertet? Wer entscheidet über die Aufnahme von Fremdkapital? Was geschieht im Todesfall oder bei der Scheidung eines Gesellschafters? Wie steigt ein Investor ein, ohne dass der Gründer die Kontrolle verliert?
Trifft diese Regelungslücke auf eine familiäre Nachfolge, ein Erwerbsangebot oder eine Meinungsverschiedenheit zwischen Gesellschaftern, wird sie vom Detail eines Dokuments zu einem jahrelangen Rechtsstreit – der in der Regel nicht durch Verhandlung, sondern durch ein Sachverständigengutachten zur Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (apuração de haveres) entschieden wird.
Wir gehen von einer Prämisse aus: Der Gesellschaftsvertrag ist für den Tag der Uneinigkeit bestimmt, nicht für den Tag der Unterzeichnung. Bei der Ausarbeitung von Gesellschaftervereinbarungen und Exit-Klauseln gehen wir daher von einer Analyse der Szenarien aus, die eine Gesellschaft tatsächlich zum Zerbrechen bringen können – Tod, Scheidung, Geschäftsunfähigkeit, freiwilliges Ausscheiden, Vertrauensbruch, Eintritt eines Dritten – und legen vorab einen objektiven Bewertungsmaßstab, einen Abfindungsmechanismus und eine Zahlungsfrist fest.
Dieselbe Logik gilt im Streitfall. Bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen konzentriert sich der wirtschaftliche Wert des Rechtsstreits auf zwei Punkte: den Bewertungsmaßstab für die Abfindungsbewertung des Gesellschaftsanteils (Art. 1.031 Código Civil und Art. 606 der brasilianischen Zivilprozessordnung (CPC)) sowie den maßgeblichen Bewertungsstichtag. Auf diese beiden Punkte richten wir unsere Strategie aus – nicht auf die materielle Begründetheit des Ausschlusses.
Erfordert die Angelegenheit ein Rechnungslegungsgutachten, eine wirtschaftliche Bewertung oder eine parallele Vertretung an einem anderen Gerichtsstand, stellen wir das Projektteam mit den jeweils geeigneten Partnerfachleuten zusammen – unter der unmittelbaren Koordination unserer Kanzlei.
Mergers & Acquisitions · Schiedsverfahren und Prozessführung · Erbrecht und Nachlassplanung · Gerichtliche Sanierung und Insolvenz
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