Leistungen
Institutionelle Schiedsverfahren, Zivil- und Unternehmensprozesse, Eilmaßnahmen und Vollstreckung von Entscheidungen.
Unternehmensrechtsstreitigkeiten werden selten in der Sache selbst entschieden. Entschieden wird vorher: bei der Wahl des Gerichtsstands, bei der Gewährung oder Versagung einer Eilmaßnahme, bei der Erhebung eines Sachverständigenbeweises, bei der Frage, ob am Ende noch Vermögen vorhanden ist. Eine schlecht formulierte Schiedsklausel kann zwei Jahre Diskussion über die Zuständigkeit kosten, bevor überhaupt eine materielle Frage geprüft wird.
Auch die Wahl zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit erfolgt nicht automatisch. Das Schiedsverfahren bietet fachkundige Entscheidungsträger, Vertraulichkeit und eine planbare Verfahrensdauer, jedoch bei hohen Anfangskosten und ohne Rechtsmittel in der Sache. Die staatliche Gerichtsbarkeit bietet geringere Kosten und ein umfassendes Rechtsmittelsystem, dafür eine unvorhersehbare Verfahrensdauer. Die Entscheidung hängt vom Streitwert, von der Dringlichkeit, von der fachlichen Komplexität und vor allem davon ab, wer voraussichtlich als Kläger auftreten wird.
Wir legen die Strategie anhand einer zu Beginn eines Falls ungewöhnlichen Frage fest: Wo wird sich das Vermögen am Tag der Vollstreckung befinden? Diese Antwort ordnet alles Weitere neu — die Zweckmäßigkeit einer einstweiligen Sicherungsmaßnahme, den Nutzen einer vorläufigen Vermögensbeschlagnahme (arresto), den Wert einer frühzeitigen Einigung und die Entscheidung zwischen Prozessführung und Verhandlung selbst.
Im Schiedsverfahren sind wir von der Abfassung der Schiedsklausel — dem Zeitpunkt, an dem Schiedsinstitution, Sitz, Anzahl der Schiedsrichter, Verfahrenssprache und Entscheidungskriterium festgelegt werden — bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs tätig. Die Formulierung dieser Klausel, die üblicherweise in Eile zum Abschluss einer Verhandlung erfolgt, bestimmt Kosten und Dauer eines etwaigen künftigen Konflikts.
Mittelgroße und große Rechtsstreitigkeiten werden selten in einem einzigen Gerichtsbezirk entschieden. Unser Netzwerk von Partneranwälten in Paraná, São Paulo, Santa Catarina und im Distrito Federal ermöglicht es, mehrere Fronten gleichzeitig zu führen, ohne die Strategie zu zersplittern, die weiterhin einheitlich koordiniert wird.
Schiedsverfahren unter Beteiligung der öffentlichen Verwaltung, die durch Art. 1, § 1 des Gesetzes Nr. 9.307/1996 nach der Reform durch das Gesetz Nr. 13.129/2015 ausdrücklich zugelassen sind, bilden einen eigenen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei, der gemeinsam mit dem Bereich Verwaltungsrecht bearbeitet wird.
Gesellschaftsrecht und Unternehmensverträge · Mergers & Acquisitions · Gerichtliche Sanierung und Insolvenz · Hafen- und Wasserstraßenrecht
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