Leistungen
Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Steuerrecht, Zwangsvollstreckung wegen Steuerschulden, steuerliche Vergleichsvereinbarungen und Anpassung an die Steuerreform.
Der größte Teil der Steuerschulden eines durchschnittlichen Unternehmens entsteht nicht durch aggressive Steuerplanung, sondern durch Anhäufung: eine über Jahre beibehaltene, fragliche steuerliche Einordnung, eine fehlerhaft erfüllte Nebenpflicht, ein unter einer von der Finanzverwaltung nicht akzeptierten Auslegung genutzter Steuerkredit. Wenn der Steuerbescheid (auto de infração) eintrifft, betrifft die Auseinandersetzung bereits fünf Veranlagungszeiträume, eine qualifizierte Geldbuße und Zinsen, die die Hauptforderung übersteigen.
Der Übergang zum neuen System der Verbrauchsteuern bringt eine zusätzliche Unsicherheit mit sich. Der Verfassungszusatz 132/2023 hat die IBS (Steuer auf Waren und Dienstleistungen), die CBS (Beitrag auf Waren und Dienstleistungen) und die Selektivsteuer (Imposto Seletivo) eingeführt, und das Ergänzungsgesetz 214/2025 hat das neue Regime näher geregelt. Während der Übergangszeit werden Unternehmen mit zwei parallelen Systemen arbeiten müssen — was es erforderlich macht, langfristige Verträge, Preisgestaltung und die Anrechnung von Steuerguthaben zu überprüfen, bevor die Änderung vollständig in Kraft tritt.
Wir beginnen mit einer wirtschaftlichen Bewertung der Steuerschuld, nicht mit der rechtlichen These. Nicht jeder Steuerbescheid lohnt eine Anfechtung: In manchen Fällen führt die steuerliche Vergleichsvereinbarung (transação tributária, Gesetz Nr. 13.988/2020) oder der Beitritt zu einem Ratenzahlungsprogramm zu einem besseren Ergebnis als eine zehn Jahre dauernde Verteidigung mit ungewissem Ausgang. Erst nach dieser Bewertung legen wir fest, wo wir den fachlichen Einsatz konzentrieren.
Im Verwaltungsverfahren ist die Beweisführung im Einspruchsverfahren (impugnação) entscheidend. Urkundenbeweise und Sachverständigengutachten, die nicht bereits vor der erstinstanzlichen Steuerbehörde (Delegacia de Julgamento) vorgelegt wurden, lassen sich später nur schwer nachholen — und ein Verfahren, das ohne belastbare Tatsachengrundlage vor den CARF (föderaler Verwaltungsrat für Steuerrechtsbehelfe) gelangt, wird tendenziell auf eine rein rechtliche Argumentation reduziert, was für den Steuerpflichtigen ungünstiger ist.
Deshalb stellen wir das Team für den jeweiligen Fall bereits in der Einspruchsphase gemeinsam mit Kooperationspartnern aus den Bereichen Rechnungswesen und Sachverständigenwesen zusammen — nicht erst, wenn das Verfahren die Gerichte erreicht.
Mergers & Acquisitions · Hafen- und Wasserstraßenrecht · Gerichtliche Sanierung und Insolvenz · Agrarrecht
Zur Erörterung eines konkreten Anliegens kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
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