Leistungen

Steuerrecht

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Steuerrecht, Zwangsvollstreckung wegen Steuerschulden, steuerliche Vergleichsvereinbarungen und Anpassung an die Steuerreform.

Der größte Teil der Steuerschulden eines durchschnittlichen Unternehmens entsteht nicht durch aggressive Steuerplanung, sondern durch Anhäufung: eine über Jahre beibehaltene, fragliche steuerliche Einordnung, eine fehlerhaft erfüllte Nebenpflicht, ein unter einer von der Finanzverwaltung nicht akzeptierten Auslegung genutzter Steuerkredit. Wenn der Steuerbescheid (auto de infração) eintrifft, betrifft die Auseinandersetzung bereits fünf Veranlagungszeiträume, eine qualifizierte Geldbuße und Zinsen, die die Hauptforderung übersteigen.

Der Übergang zum neuen System der Verbrauchsteuern bringt eine zusätzliche Unsicherheit mit sich. Der Verfassungszusatz 132/2023 hat die IBS (Steuer auf Waren und Dienstleistungen), die CBS (Beitrag auf Waren und Dienstleistungen) und die Selektivsteuer (Imposto Seletivo) eingeführt, und das Ergänzungsgesetz 214/2025 hat das neue Regime näher geregelt. Während der Übergangszeit werden Unternehmen mit zwei parallelen Systemen arbeiten müssen — was es erforderlich macht, langfristige Verträge, Preisgestaltung und die Anrechnung von Steuerguthaben zu überprüfen, bevor die Änderung vollständig in Kraft tritt.

Wen wir beraten

  • Unternehmen mit Steuerbescheiden auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene
  • Unternehmen mit angehäuften Steuerschulden bei der Prüfung von Vergleichsvereinbarungen und Ratenzahlungsprogrammen
  • Unternehmen in Steuervollstreckungsverfahren bei der Verteidigung und der Klärung von Sicherheiten
  • Gesellschafter und Geschäftsführer, die im Wege der Haftungsausdehnung (redirecionamento) in Anspruch genommen werden
  • Unternehmen in M&A-Transaktionen oder Umstrukturierungen bei der Quantifizierung und Zuordnung steuerlicher Risiken
  • Unternehmen mit langfristigen Verträgen bei der Anpassung an den Übergang zu IBS und CBS

Wie wir arbeiten

Wir beginnen mit einer wirtschaftlichen Bewertung der Steuerschuld, nicht mit der rechtlichen These. Nicht jeder Steuerbescheid lohnt eine Anfechtung: In manchen Fällen führt die steuerliche Vergleichsvereinbarung (transação tributária, Gesetz Nr. 13.988/2020) oder der Beitritt zu einem Ratenzahlungsprogramm zu einem besseren Ergebnis als eine zehn Jahre dauernde Verteidigung mit ungewissem Ausgang. Erst nach dieser Bewertung legen wir fest, wo wir den fachlichen Einsatz konzentrieren.

Im Verwaltungsverfahren ist die Beweisführung im Einspruchsverfahren (impugnação) entscheidend. Urkundenbeweise und Sachverständigengutachten, die nicht bereits vor der erstinstanzlichen Steuerbehörde (Delegacia de Julgamento) vorgelegt wurden, lassen sich später nur schwer nachholen — und ein Verfahren, das ohne belastbare Tatsachengrundlage vor den CARF (föderaler Verwaltungsrat für Steuerrechtsbehelfe) gelangt, wird tendenziell auf eine rein rechtliche Argumentation reduziert, was für den Steuerpflichtigen ungünstiger ist.

Deshalb stellen wir das Team für den jeweiligen Fall bereits in der Einspruchsphase gemeinsam mit Kooperationspartnern aus den Bereichen Rechnungswesen und Sachverständigenwesen zusammen — nicht erst, wenn das Verfahren die Gerichte erreicht.

Leistungsspektrum

  • Verwaltungsrechtlicher Einspruch und Rechtsmittel zum CARF (föderaler Verwaltungsrat für Steuerrechtsbehelfe)
  • Verwaltungsverfahren auf Landes- und Gemeindeebene
  • Feststellungs- und Anfechtungsklagen sowie mandado de segurança (brasilianische Verfassungsklage zum Schutz subjektiver Rechte) in Steuersachen
  • Verteidigung in Steuervollstreckungsverfahren, Vollstreckungseinspruch (embargos) und Einwendung der Nichtvollstreckbarkeit (exceção de pré-executividade)
  • Klärung von Sicherheiten, Kautionsversicherungen (seguro-garantia) und Bankgarantien (carta de fiança) in Steuervollstreckungsverfahren
  • Verteidigung bei Haftungsausdehnung auf Gesellschafter und Geschäftsführer (Art. 135 des brasilianischen Steuergesetzbuchs, CTN)
  • Individuelle und beitrittsbasierte steuerliche Vergleichsvereinbarungen (Gesetz Nr. 13.988/2020)
  • Ratenzahlungsvereinbarungen und Programme zur steuerlichen Regularisierung
  • Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Steuern und Anerkennung von Steuerguthaben
  • Beratung im Bereich der indirekten Steuern: ICMS (Landessteuer auf Waren- und Dienstleistungsverkehr), IPI (Bundessteuer auf gewerbliche Erzeugnisse), ISS (Gemeindesteuer auf Dienstleistungen), PIS und COFINS (Bundessozialabgaben auf den Umsatz)
  • Prüfung der steuerlichen Nachfolgehaftung bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen (Art. 133 CTN)
  • Anpassung an die Reform der Verbrauchsteuern (Verfassungszusatz 132/2023 und Ergänzungsgesetz 214/2025)

Verwandte Tätigkeitsbereiche

Mergers & Acquisitions · Hafen- und Wasserstraßenrecht · Gerichtliche Sanierung und Insolvenz · Agrarrecht

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